Bundestag beschließt neues Waffengesetz
Die für Waffenbesitzer wichtigste Änderung betrifft die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Diese wurden verschärft: Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 oder 1 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. – Aber es gibt Bestandschutz – Bisher genutzte Schränke dürfen unbefristet weitergenutzt werden.